AGB

BIBLIOTHEKSORDNUNG

1. Allgemeine Bestimmungen

  • Die vorliegende Bibliotheksordnung für die HTL1 Schulbibliothek ist Teil der Hausordnung und gilt, sofern nicht gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, für Schüler/innen und Lehrer/innen gleichermaßen.
  • Bücher, Zeitschriften und elektronischen Medien können von den Lehrer/innen und Schüler/innen, die einen Leserausweis bzw. einen gültigen Schülerausweis besitzen, kostenlos entliehen werden.

 

2. Öffnungszeiten

  • Die jeweils für ein Schuljahr geltenden Öffnungszeiten werden durch Aushang an der Bibliothekstür und Veröffentlichung auf der Homepage bekannt gemacht.
  • Bedingt durch Schul- oder Fortbildungsveranstaltungen (oder krankheitsbedingt) können Öffnungszeiten auch entfallen. Dies geben die Bibliothekar/innen zeitgerecht mittels Aushang an der Bibliothekstür sowie auf der Bibliotheks-Homepage bekannt.

 

3. Ausleihe und Verleihbedingungen

  • Entlehnungen sind ausnahmslos nur während der Öffnungszeiten und gegen Vorlage des Leserausweises möglich.
  • Die Verleihfrist beträgt für Zeitschriften und elektronische Medien eine Woche, für alle übrigen Medien drei Wochen. Die Verleihfrist kann vor Ablauf der Verleihfrist maximal zwei Mal verlängert werden. Dies ist auch online über den Web.OPAC möglich.
  • Jede/r Benützer/in kann bis zu acht Medien gleichzeitig entlehnen. In Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich. Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. In jedem Fall ist die/der Entlehner/in für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der entliehenen Medien selbst verantwortlich.
  • Gewisse Lexika, Handbücher und besonders wertvolle oder empfindliche Bücher/Medien dürfen nur zu Kopierzwecken aus der Bibliothek entfernt werden. Sie sind mit einem roten „P“ versehen (=Präsenzbestand).
  • Wer die Verleihfrist beträchtlich überzieht, entliehene Medien nach erfolgter Mahnung nicht unverzüglich zurückgibt oder sonstige grobe oder (und) dauernde Verstöße gegen die Bibliotheksordnung begeht, wird als Leser/in gesperrt und ist damit zeitweise oder ganz von der Benützung der HTL1 Schulbibliothek ausgeschlossen.

 

4. Schadenersatz / Verlust

  • Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte oder nicht.
  • Ab dem ersten Tag nach Ablauf des Rückgabetermins wird eine Mahngebühr von 10 Cent pro Tag und entlehntem Medium eingehoben. Die Mahngebühr ist vom SGA genehmigt und wird für den Ankauf von Medien verwendet.
  • Sämtliche Medien sind sorgfältig zu behandeln, d.h. Vervielfältigungen aus Büchern sind von der Bibliothek her gestattet, jedoch haftet der Benützer für alle Folgen, die sich aus der Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
  • Der Zeitwert beschädigter oder verlorengegangener Bücher ist nach Absprache mit dem Bibliothekar zu ersetzen. Eintragungen und Unterstreichungen in Büchern sind völlig untersagt und gelten als Schäden. Das Buch ist gegebenenfalls zu ersetzen.
  • Wer entlehnte Bücher bis Schulschluss nicht zurückbringt oder ersetzt, erhält das Jahres- bzw. Abschlusszeugnis erst nach Rückgabe oder Ersatz der ausgeliehenen Medien.

 

5. Verhalten in der Bibliothek 

  • Der Aufenthalt und das Arbeiten in der Bibliothek ist für Schüler nur zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten können die Räumlichkeiten für Gruppen- oder Projektarbeiten, für die die Ressourcen der Bibliothek benötigt werden, benützt werden.
  • Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht gestattet.
  • Taschen, Schirme und Überbekleidung (Mäntel, Jacken u.ä.) sind beim Bibliothekseingang abzulegen.

 

Jeder Bibliotheksbenützer erkennt mit der Benützung der Bibliothek diese Ordnung an.